Erklärung · Verordnung 2025/1960

Verordnung (EU) 2025/1960 erklärt

Was die Durchführungsverordnung festlegt

Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 ist das technische Regelwerk hinter den Gewährleistungsänderungen 2026. Sie legt die genaue Gestaltung und den Inhalt der beiden harmonisierten Grafiken fest, die Händler anzeigen müssen, sowie das Anwendungsdatum: den 27. September 2026.

Was die Verordnung tut

Während die Richtlinie (EU) 2024/825 die Politik vorgibt — klarere Gewährleistungs- und Haltbarkeitsinformationen für Verbraucher —, liefert die Durchführungsverordnung das praktische Detail. Sie schafft den harmonisierten Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistung (Anhang I) und das harmonisierte Label für die gewerbliche Haltbarkeitsgarantie (Anhang II) und legt fest, wie jedes aussieht und was es enthalten muss, damit dieselbe Information EU-weit einheitlich erscheint.

Die zwei harmonisierten Elemente

Anhang I — Gewährleistungshinweis

Ein fester Hinweis, der Verbraucher an ihre gesetzliche Gewährleistung erinnert, gezeigt in der Sprache des Verbrauchers. Beim Online-Verkauf als allgemeiner Hinweis auf der Website des Händlers.

Anhang II — Haltbarkeitslabel (GARAN)

Ein produktspezifisches Label für qualifizierte Herstellergarantien zur Haltbarkeit, mit Feldern für Jahre, Marke und Modell.

Das entscheidende Datum

Die Verordnung gilt ab dem 27. September 2026 — dem Tag, ab dem die Mitgliedstaaten die Umsetzungsmaßnahmen der Richtlinie (EU) 2024/825 anwenden. Ab diesem Tag dürfen Gewährleistungsinformationen nicht mehr nur in den AGB stehen; die harmonisierten Grafiken müssen so gezeigt werden, wie die Verordnung es vorschreibt — unverändert und in der richtigen Sprache.

Was das für Ihren Shop bedeutet

Die praktische Herausforderung: die richtige Grafik, in der richtigen Sprache, auf den richtigen Seiten zeigen — beim Haltbarkeitslabel nur auf qualifizierten Produkten — und das bei Katalogänderungen korrekt halten. WarrantyARK stellt den offiziellen Anhang-I-Hinweis in 24 EU-Sprachen und das Anhang-II-GARAN-Label, wo es zutrifft, automatisch dar.

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Diese Seite bietet allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Wie die Regeln für Ihr Unternehmen gelten, entnehmen Sie den offiziellen Texten der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 und der Richtlinie (EU) 2024/825 oder einem qualifizierten Berater.

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