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Ist der EU-Gewährleistungshinweis verpflichtend? Informationspflichten und Strafen ab 2026

7 Min. Lesezeit · Leitfaden für Online-Händler in der EU

Kurze Antwort: ja. Ab dem 27. September 2026 muss jeder Shop, der Waren an Verbraucher in der EU verkauft, vor dem Kauf einen harmonisierten Gewährleistungshinweis anzeigen — auf der Produktseite, in der Sprache des Käufers. Das ist keine Kür, sondern eine gesetzliche Informationspflicht; ein Verstoß kann zu Durchsetzungsmaßnahmen und Bußgeldern von bis zu 4% des Jahresumsatzes führen. Hier steht genau, was gezeigt werden muss, die Rechtsgrundlage und wie Sie auf der sicheren Seite bleiben.

Die Kurzfassung

Die EU hat entschieden, dass jeder Käufer beim Kauf und in klarer Sprache sehen können soll, dass das Produkt eine gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren hat. Damit dies in allen 27 Mitgliedstaaten einheitlich ist, sind Wortlaut und Gestaltung des Hinweises jetzt EU-rechtlich festgelegt — Sie dürfen ihn nicht umgestalten oder umformulieren. Bietet ein Hersteller eine längere gewerbliche Haltbarkeitsgarantie, kann zusätzlich ein separates harmonisiertes Label erscheinen.

Die Rechtsgrundlage der Pflicht

Die Offenlegungspflicht ist keine einzelne Regel, sondern eine Kette verbundener EU-Rechtsakte. Wer die Kette versteht, sieht, warum sie wirklich verpflichtend ist:

Warenkaufrichtlinie (EU) 2019/771Gibt jedem EU-Verbraucher eine gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren. Das ist das zugrunde liegende Recht, über das der Hinweis informiert.
Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EUVerpflichtet Händler, Verbrauchern klare vorvertragliche Informationen zu geben — auch zur gesetzlichen Gewährleistung und zu etwaigen gewerblichen Garantien — bevor der Kauf sie bindet.
Richtlinie „Empowering Consumers" (EU) 2024/825Ändert die obigen Richtlinien und die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken und führt den harmonisierten Gewährleistungshinweis und das Haltbarkeitslabel als neue Informationsinstrumente ein.
Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960Vom 25. September 2025 — legt Gestaltung und Inhalt des harmonisierten Hinweises und des „GARAN"-Haltbarkeitslabels genau fest. Das ist die Grafik, die Sie unverändert anzeigen müssen.

Was genau offengelegt werden muss

1. Der harmonisierte Gewährleistungshinweis — verpflichtend

Das ist der verbindliche Teil. Händler müssen den amtlichen, harmonisierten Hinweis anzeigen, der den Verbraucher über seine gesetzliche Gewährleistung informiert — eine feste Grafik in der Sprache des Verbrauchers, die die Rechte auf Nachbesserung, Ersatz, Preisminderung oder Rückerstattung erklärt, mit QR-Code zum EU-Portal „Ihr Europa". Es ist ein vorvertragliches Informationsinstrument: Es gehört dorthin, wo der Kunde die Kaufentscheidung trifft — auf die Produktseite.

2. Das „GARAN"-Haltbarkeitslabel — freiwillig, aber standardisiert bei Nutzung

Eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie anzuzeigen ist freiwillig — kein Hersteller muss eine anbieten. Aber wenn eine qualifizierte Garantie besteht (länger als das gesetzliche Minimum von zwei Jahren, kostenlos, das ganze Produkt abdeckend) und Sie damit werben, müssen Sie das harmonisierte Label mit seinen editierbaren Feldern (Jahre, Marke, Modell) verwenden. Ein eigenes Haltbarkeitsabzeichen dürfen Sie nicht erfinden.

Faustregel: Der Gewährleistungshinweis ist eine Pflicht, die Sie erfüllen müssen; das Haltbarkeitslabel ist ein Vorteil, den Sie geltend machen dürfen — im amtlichen Design.

Wer betroffen ist

Die entscheidenden Daten

27. März 2026Frist für die Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/825 in nationales Recht.
27. September 2026Die Regeln gelten — der harmonisierte Hinweis wird für den B2C-Verkauf EU-weit verpflichtend. Das betrifft bestehende Kataloge, nicht nur neue Angebote.

Was bei Nichteinhaltung passiert

Da die Richtlinie „Empowering Consumers" über die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken wirkt, kann das Weglassen erforderlicher Garantieinformationen als irreführende Praxis gelten. Die Durchsetzung liegt bei den nationalen Verbraucherschutzbehörden, die Korrekturen anordnen, Unterlassungsverfügungen erlassen und Bußgelder verhängen können. Bei schweren, grenzüberschreitenden Verstößen erlaubt der Rahmen Strafen von bis zu mindestens 4% des Jahresumsatzes des Händlers in den betroffenen Mitgliedstaaten. Neben Bußgeldern ist auch der Reputationsschaden durch Nennung in einem Verbraucherschutzverfahren eine eigene Strafe.

So werden Sie konform — ohne Kopfschmerzen

Manuell. Sie können die amtlichen EU-Grafiken herunterladen, den Hinweis in die Sprache jedes Marktes übersetzen, auf jeder Produktseite platzieren und pflegen, während sich Katalog und Vorgaben ändern. Machbar — aber laufende Arbeit, und die typischen Fehler (falsche Sprache, veränderte Grafik, fehlendes Label) verfehlen den Zweck.

Automatisch. Ein spezielles Plugin rendert den korrekten amtlichen Hinweis — und das Haltbarkeitslabel, wo zutreffend — auf jeder Produktseite in der Sprache des Käufers, ohne dass Sie ein Pixel bearbeiten, und aktualisiert sich bei Regeländerungen selbst.

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Dieser Artikel ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Strafobergrenzen und Durchsetzung hängen von der nationalen Umsetzung und den Umständen des Einzelfalls ab. Wie die Regeln für Ihr Unternehmen gelten, entnehmen Sie den amtlichen Texten der Richtlinie (EU) 2024/825, der Richtlinie 2011/83/EU, der Richtlinie (EU) 2019/771 und der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 oder fragen Sie einen qualifizierten Berater.

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